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TÜV

Wir führen für Sie TÜV-Eintragungen, auch von aussergewöhnlichen Teilen und Umbauten, durch.

z.B.:
- Räder und Reifen (auch aussergewöhnliche Größen)
- Fahrwerke
- Lenkräder
- Überrollkäfige
- Vollschalensitze
- Leistungssteigerungen
- Motorumbauten
- Bremsanlagen
- Komplettumbauten
- uvm.

Grundsätzlich nicht eingetragen werden Teile/Umbauten, die nicht eintragungsfähig sind. So z.B.: mit Folie getönte Frontscheiben, Xenonlicht in Serienscheinwerfern...
Solche Anfragen lehnen wir grundsätzlich ab, da eine soche Eintragung (es gibt Firmen, die solche Eintragungen anbieten) gegen geltendes Recht verstößt, und damit grundsätzlich ungültig ist!

Wir beraten Sie gerne, was Eingetragen werden kann, und welche Auflagen möglicherweise erfüllt werden müssen.

Sprechen Sie uns an!